Pflegetaxe

[gültig ab 1. Januar 2024]

Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden mittels BESA, dem Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem, erfasst. Die Überprüfung der Einstufung erfolgt 2x jährlich. Eine neue Einstufung erfolgt ausserterminlich, wenn eine signifikante Veränderung eintritt.

Der Pflegebedarf wird in 12 gleichmässigen Stufen zu 20 Minuten ermittelt.

Die Ansätze der Pflegetaxen werden jährlich festgesetzt und richten sich nach dem KVG, den vertraglichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen, der Gemeinde Walchwil und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug.

 

Stufe

KK

E Bew.

Gde.

T Fr.

1

9.60

9.40

–.–

19.00

2

19.20

23.00

1.80

44.00

3

28.80

23.00

21.20

73.00

4

38.40

23.00

41.60

103.00

5

48.00

23.00

61.00

132.00

6

57.60

23.00

81.40

162.00

7

67.20

23.00

100.80

191.00

8

76.80

23.00

120.20

220.00

9

86.40

23.00

140.60

250.00

10

96.00

23.00

160.00

279.00

11

105.60

23.00

179.40

308.00

12

115.20

23.00

199.80

338.00

Erläuterungen: KK=Anteil Krankenkasse / E Bew.= Eigenleistung BewohnerIn / Gde.=Anteil Wohnsitz-Gemeinde* / Hilo=Hilflosenentschädigung / T Fr.= Total in Fr.

*Der Betrag kann für nicht im Kanton Zug angemeldete BewohnerInnen variieren.

  • Erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei Ihrer Wohnsitzgemeinde! Die Differenz zum von uns definierten Betrag muss vom Bewohner übernommen werden.
  • Die Pflege- und Betreuungstaxe wird für jeden angebrochenen Tag in Rechnung gestellt.
  • Die Hilflosenentschädigung (HILO) kann nach einem Jahr Karenzfrist bei der Ausgleichskasse eingefordert werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei. 

Alterswohnheim Mütschi