Nicht eingeschlossene Leistungen
Pensionstaxe
- Pédicure, Coiffeur
- Näh- und Flickarbeiten der privaten Wäsche, chem. Reinigung
- Gebühr für TV / UKW-Anschluss (Gemeinschaftsantenne)
- Konzessions- und Telefongebühren, Telefonapparat und Installation
- Zusätzliche Sondernahrung zum üblichen Menüplan
- Zusätzliche Getränke, Verpflegung von Gästen
- Zimmerservice aus Komfortgründen
- Kranken- und Unfallversicherung, Privathaftpflicht-, Mobiliarversicherung
- Pflege- und Inkontinenzmaterial (ausgenommen BESA eingestuft)
- Körperpflegeprodukte
- Krankentransporte
Pflegetaxe
- Arztkosten, Medikamente, Krankentransporte, Analysen und Laborarbeiten
- Besondere Leistungen wie Privattransporte, Begleitungen, Spezialaufträge usw.
Private Auslagen
Zimmerservice aus Komfortgründen |
Fr. 5.– / Mahlzeit |
Näh- und Flickarbeiten |
Fr. 42.– / Stunde |
Techn. Arbeiten / Hauswart |
Fr. 60.– / Stunde |
TV-Gebühren und Antennenanschluss |
Fr. 8.– / Monat |
Telefon-Anschluss |
Fr. 20.– / Monat |
Breitband-Internetzugang |
Fr. 15.– / Monat |
Austrittspauschale |
Fr. 350.– / pauschal |
Weitere Auslagen und Aufwendungen werden nach |
Fr. 50.– / Stunde |
Rückerstattung bei Abwesenheit
Bei Ferienabwesenheit oder Spitalaufenthalt werden Fr. 15.– pro Tag vergütet (exkl. Abreise- und Ankunftstag). Die Abwesenheit muss vorgängig dem Sekretariat gemeldet werden.
Beendigung des Pensionsvertrages
Bei Austritt oder Todesfall endet der Pensionsvertrag nach 30 Tagen. Während dieser Zeit ist die Pensionstaxe abzüglich Fr. 15.– für Verpflegungskosten (ohne Pflege- und Betreuungstaxe) zu entgelten. Das Zimmer muss spätestens 14 Tage nach dem Austritt oder Todestag geräumt sein, damit allfällige Renovationsarbeiten innert dieser Frist vorgenommen werden können.
Besondere Bestimmungen
Bei ausserordentlichen Gründen kann der Betriebsrat bei einem/r einzelnen Bewohner oder Bewohnerin die Taxordnung den speziellen Bedürfnissen anpassen.
Im Grundsatz genehmigt durch den Stiftungsrat der Althof-Stiftung Walchwil.